Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen


Allgemeine Informationen:

 

Abrechnung über alle Kassen und privat möglich.

 

Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gesetzlich Krankenversicherte werden über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet.   

 

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

 

Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei der eigenen Versicherung oder Beihilfestelle,  welche Kosten erstattet werden und wie viele Therapiesitzungen genehmigt werden. Es empfiehlt sich, sich schriftlich bestätigen zu lassen, welche Kosten übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte auch bei Ihrer Versicherung und Beihilfestelle,  ob Antragsformulare für Psychotherapie vorliegen und fordern Sie diese an. Bitte bringen Sie diese zu unserem ersten Kontakt mit. Bei Beihilfeberechtigten wird in der Regel nach 5 Probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Psychotherapie mit einem ausführlichen Bericht an einen unabhängigen Gutachter gestellt. Bei klar umgrenzten Problemen und Zielen können auch 10 Sitzungen ohne ausführlichen Antrag von der Beilhilfestelle genehmigt werden. 

 

 

Zur telefonischen Terminanfrage ›